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1 Treffer in 1 Gerichtsentscheidung und 0 Vorschriften


  • Gerichtsentscheidung

    VG Würzburg: Verkauf von Brautmoden, Abendgarderobe und Kommunionbekleidung, Coronabeihilfe, Novemberhilfe, endgültige Ablehnung der begehrten Förderung, Rücknahme der Bewilligung und Rückerstattung der Abschlagszahlung, maßgebliche Verwaltungspraxis, maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt, keine Auslegung der Richtlinie durch Gericht, kein Ermessensfehler, keine Willkür, fehlende Antragsberechtigung, keine direkte oder indirekte Betroffenheit, Verkauf von festlicher Bekleidung im November 2020 nicht durch Schließungsanordnung, Lockdown, untersagt, Umsatzausfälle infolge sonstiger infektionsschutzrechtlicher Maßnahmen nicht ausreichend, fehlende Nachweise, kein Vertrauensschutz, unrichtige oder unvollständige Angaben, Rücknahmeermessen, Erstattungspflicht

    Urteil vom 25.07.2022 – W 8 K 22.289

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Schlagworte Schlagworte
  • Abendgarderobe und Kommunionbekleidung
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  • Rücknahmeermessen
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  • Verkauf von Brautmoden
  • Verkauf von festlicher Bekleidung im November 2020 nicht durch Schließungsanordnung
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